So schützt dich die gesetzliche Unfallversicherung als Wahlhelfer

Die vielfältigen Tätigkeiten von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind gesetzlich unfallversichert, was besonders im Hinblick auf die anstehenden Bundestagswahlen von großer Bedeutung ist. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Ehrenamt sowie auf die notwendigen Wege, die dafür zurückgelegt werden müssen. Dieser Schutz wird den Wahlhelfenden kostenfrei gewährt.

Der Einsatzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erstreckt sich auf sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Ehrenamt sowie auf die notwendigen Wege, die dafür zurückgelegt werden müssen. Diese umfassende Absicherung ist von großer Bedeutung, insbesondere angesichts der bevorstehenden Bundestagswahlen. Egal ob es sich um die Teilnahme an Schulungen, die aktive Unterstützung am Wahltag oder die Vor- und Nachbereitung der Wahl handelt – die gesetzliche Unfallversicherung bietet einen kostenfreien Schutz für alle ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Kostenfreier Schutz für Wahlhelfende

Für die rund 650.000 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die bei der Bundestagswahl im Februar 2025 benötigt werden, ist der Versicherungsschutz kostenfrei. Diese engagierten Personen spielen eine entscheidende Rolle bei der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl im Wahllokal und bei der Auszählung der Stimmzettel. Es ist wichtig zu betonen, dass Personen, die im Auftrag einer Schule, Gemeinde oder einer anderen Körperschaft öffentlichen Rechts tätig sind, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen – dies gilt auch für Wahlhelfende. Die Kosten für den Versicherungsschutz tragen die zuständigen Kommunen oder Länder.

Die Bedeutung der ehrenamtlichen Wahlhelfer für die Bundestagswahl

Die Bedeutung der ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für den reibungslosen Ablauf der Bundestagswahl kann nicht genug betont werden. Sie gewährleisten die Integrität des Wahlprozesses und tragen maßgeblich dazu bei, dass die demokratischen Prinzipien eingehalten werden. Ohne ihr freiwilliges Engagement wäre eine demokratische Wahl nicht möglich. Es ist daher entscheidend, dass diese wichtigen Helferinnen und Helfer durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind, um im Falle eines Unfalls abgesichert zu sein.

Tätigkeiten, die unter den Versicherungsschutz fallen

Unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen eine Vielzahl von Tätigkeiten, die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer während ihres Engagements ausführen. Dazu gehören die Teilnahme an Schulungen zur Vorbereitung, die Durchführung von Aufgaben am Wahltag wie die Öffnung und Schließung des Wahllokals, die Ausgabe der Stimmzettel, die Überprüfung der Wahlberechtigung sowie die Auszählung der Stimmzettel. Auch Tätigkeiten zur Vor- und Nachbereitung der Wahl, wie Vorbesprechungen oder das Aufräumen im Wahllokal, sind abgesichert. Hin- und Rückwege, die im Zusammenhang mit dem Ehrenamt stehen, sind ebenfalls inbegriffen.

Nicht versicherte private Aktivitäten

Private Aktivitäten wie Essen, Trinken oder gemütliches Beisammensein der Wahlhelfer nach der Wahl sind hingegen nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Es ist wichtig, dass Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sich dieser Unterscheidung bewusst sind, um im Falle eines Unfalls Klarheit über den Versicherungsschutz zu haben und gegebenenfalls weitere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Im Falle eines Unfalls während der versicherten Tätigkeiten bietet die gesetzliche Unfallversicherung umfassende Leistungen für die betroffenen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Dazu gehören ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, stationäre Heilbehandlungen und Rehabilitationen, Leistungen zur Teilhabe, Verletztenrenten bei bleibenden Unfallschäden sowie Kostenerstattungen bei Verlust von Hilfsmitteln wie Brillen, Hörgeräten oder Rollstühlen. Darüber hinaus wird auch psychologische Betreuung nach gewalttätigen Übergriffen angeboten, um den Betroffenen in schwierigen Situationen Unterstützung zu bieten.

Umfassende Leistungen im Falle eines Unfalls

Die gesetzliche Unfallversicherungsträger stellen sicher, dass Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Falle eines Unfalls bestmöglich versorgt und unterstützt werden. Von der medizinischen Versorgung bis hin zur psychologischen Betreuung decken die Leistungen ein breites Spektrum ab, um den Betroffenen eine schnelle Genesung und Wiedereingliederung in den Alltag zu ermöglichen. Diese umfassende Unterstützung ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit und Gesundheit der ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten der Unfallversicherungsträger

Neben den direkten Leistungen im Falle eines Unfalls bieten die Unfallversicherungsträger auch weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer an. Dazu gehören präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt bei der Arbeit und im Ehrenamt. Die Kampagne #GewaltAngehen bietet Informationen und Hilfestellungen, um Gewaltprävention aktiv zu fördern und den Schutz der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu stärken.

Prävention gegen Gewalt bei der Arbeit und im Ehrenamt

Die Prävention gegen Gewalt bei der Arbeit und im Ehrenamt ist ein wichtiger Aspekt des Schutzes von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Durch gezielte Maßnahmen und Aufklärung können potenzielle Risiken minimiert und die Sicherheit am Arbeitsplatz sowie während des ehrenamtlichen Engagements erhöht werden. Die Kampagne #GewaltAngehen sensibilisiert für dieses Thema und bietet konkrete Handlungsempfehlungen, um Gewalt vorzubeugen und im Ernstfall angemessen zu reagieren.

Kontaktmöglichkeiten und Informationsquellen

Für weitere Informationen und bei Fragen stehen die Unfallversicherungsträger mit ihren Kontaktmöglichkeiten und Informationsquellen zur Verfügung. Bei Bedarf können sich Wahlhelferinnen und Wahlhelfer an die Pressestelle der DGUV wenden, um detaillierte Auskünfte zu erhalten und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten gut informiert sind und im Bedarfsfall die notwendige Hilfe erhalten können, um ihre Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten.

Wie kannst du als Wahlhelfer von diesen Sicherheitsmaßnahmen profitieren? 🗳️

Hast du schon einmal darüber nachgedacht, wie wichtig der Versicherungsschutz für dich als ehrenamtliche*r Wahlhelfer*in ist? Welche Tätigkeiten würdest du gerne noch besser abgesichert wissen? Teile deine Gedanken und Erfahrungen in den Kommentaren! Deine Sicherheit und Gesundheit stehen an erster Stelle – lass uns gemeinsam dafür sorgen, dass du bestmöglich geschützt bist und deine wichtige Arbeit als Wahlhelfer*in sicher und erfolgreich ausführen kannst. 🌟

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